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Waffenschränke

Wer Langwaffen oder Kurzwaffen besitzt und in seinem Haus oder in seiner Wohnung deponiert, muss laut Gesetzgeber dafür sorgen, dass ein geeignetes Behältnis zur Aufbewahrung zur Verfügung steht. Dadurch werden die Waffen vor Diebstahl und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Die erforderliche Waffenaufbewahrung ist im Waffengesetz (§ 36 WaffG) geregelt. Der optimale Aufbewahrungsort für Gewehre, Pistolen, Munition und alle anderen Waffen ist ein sicherer Waffenschrank. Werden Schusswaffen und Munition gemeinsam in Waffenschränken aufbewahrt, müssen die zur Verfügung gestellten Behältnisse der europäischen Kategorie nach DIN/EN 1143-1, mindestens aber dem Widerstandsgrad 0/N entsprechen. Waffenschränke sind in unterschiedlichen Ausstattungen und für die Ansprüche von Jägern, Sportschützen, Sammlern und Waffenliebhabern mit verschiedenen Sicherheitsstufen erhältlich. Gerne beraten wir Sie bei Fragen zum richtigen Waffenschrank.

Top: Waffenschrank Hirsch 8 Klasse N/0
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Aufbewahrungsbox & Koffer für Jagd- und Sportwaffen
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Pistolenschrank Serie
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Top: Waffenschrank Hirsch 13 Klasse I
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Top: Waffenschrank Hirsch 13 Klasse N/0
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Waffenschloss Burg-Wächter Gun Lock GL 345
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Waffenschränke Serie
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Waffenschränke Serie DD-RB Widerstandsgrad I
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Ein Waffenschrank bietet Sicherheit bei der Lagerung von Schusswaffen und Munition

Wer Lang- oder Kurzwaffen und Munition besitzt und diese im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung aufbewahren möchte, muss dafür ein geeignetes Behältnis nutzen, das zuverlässig Diebstahl und unerlaubten Zugriff verhindert. Diese Verpflichtung leitet sich aus Paragraf 36 des Waffengesetzes ab und kann durch einen speziellen Waffenschrank dauerhaft erfüllt werden. Bei Wagner Sicherheit haben wir für Sie eine große Auswahl an Waffenschränken in unterschiedlichen Ausführungen und Größen.

Für jeden Anspruch den passenden Waffenschrank

Der Gesetzgeber unterscheidet beim Thema Waffenschrank nach der Art und Anzahl der Waffen, die in einem dauernd bewohnten Gebäude aufbewahrt werden.

Wird ausschließlich Munition gelagert, reicht ein Stahlbehältnis ohne Klassifizierung nach EN 1143-1 aus. Dieses muss ein Schwenkriegelschloss oder eine gleichwertige Verschlussvorrichtung aufweisen. Werden bis zu 5 Kurzwaffen mit Munition aufbewahrt, ist ein Wertschutzschrank EN-0 (N) vorgeschrieben. Wer bis zu 10 Kurzwaffen mit Munition lagert, muss diese in einem Wertschutzschrank EN-0 (N) mit mindestens 200 kg aufbewahren. Und wer eine unbegrenzte Anzahl von Kurzwaffen mit Munition lagern möchte, braucht einen Wertschutzschrank EN-1. Eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen inkl. Munition erfordert einen Waffenschrank mit einem Mindestwirkungsgrad 0/N nach EN 1143-1, in dem die Waffen sicher aufbewahrt werden.

In einem nicht dauerhaft bewohnten Gebäude dürfen nicht mehr als 3 erlaubnispflichtige Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis (z. B. einem Waffenschrank) mit Widerstandsgrad I aufbewahrt werden.

Diese Regelungen wurden im Sommer 2017 neu festgelegt. Zwar genießen Besitzer von älteren Sicherheitsbehältnissen nach VDMA 24992 (Stand 05/1995) Bestandsschutz, allerdings nur so lange, bis die maximal erlaubte Anzahl an Schusswaffen erreicht ist. Und wenn ein solcher Waffenschrank den Besitzer wechselt, erlischt der Bestandsschutz, und er darf fortan nicht mehr zur Aufbewahrung von Waffen genutzt werden.

Gut geschützt und gut versichert

Es empfiehlt sich daher, gleich in einen neuen Waffenschrank zu investieren, der durch eine akkreditierte Stelle eine Konformitätsbewertung nach EN 1143-1 erhalten hat. Alle bei uns erhältlichen Waffenschränke erfüllen diese Voraussetzungen, daher sind sämtliche darin aufbewahrten Lang- und Kurzwaffen versicherbar: bei Klasse N bis zu 40.000 Euro, bei Klasse I sogar bis zu 65.000 Euro. Die genaue Versicherungssumme kann allerdings nur durch einen Sachversicherer bei einem Vor-Ort-Termin ermittelt werden.

Die bei uns erhältlichen Tresore und Waffenschränke sind optimal gegen mechanische und thermische Aufbruchsversuche geschützt, denn Korpus und Türen sind aus mehrwandigen Stahlplatten gefertigt. Diese Tür wird bei einem Waffenschrank üblicherweise mit sicheren Doppelbart-Schlössern, mechanischen Zahlenschlössern oder elektronisch gesicherten Schlössern gesichert. Und je nach Sicherheitsklasse erfolgt die Verriegelung der Tür durch (mehrere) Bolzen, die nach oben, unten sowie zur Seite schließen und so ein Aufbrechen oder Aufschweißen der Tür enorm erschweren.

Generell empfehlen wir, einen Waffenschrank nicht ohne eine persönliche Beratung zu kaufen. Unsere Experten beraten Sie gern im Vorfeld ausführlich und informieren Sie darüber, welcher Waffenschrank am besten für Ihre jeweilige Situation geeignet ist. Übrigens übernehmen wir für Sie die Versandkosten beim Versand innerhalb Deutschlands, und wenn Sie es wünschen, können Sie sich gegen geringen Aufpreis Ihren neuen Waffenschrank auch bis in Ihr Haus oder Ihre Wohnung transportieren lassen. Wählen Sie dazu in der jeweiligen Artikelbeschreibung bei "Lieferung frei Verwendungsstelle" aus, ob der Waffenschrank bis zum Aufstellort geliefert werden soll oder ob die Anlieferung frei Haus ausreicht und Sie selber dafür Sorge tragen, den Waffentresor zum gewünschten Standort zu bringen. Und wenn Sie Ihre Rechnung bequem per Vorkasse begleichen, gewähren wir Ihnen zusätzlich 2 Prozent Skonto auf den Gesamtbetrag.

Wer eine Waffe besitzen darf und wie mit dieser und dessen Munition umgegangen werden muss, ist laut deutschem Waffengesetz klar geregelt. Worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in unserem Beitrag zum "Umgang mit Waffen und Munition"